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Laufen hinterläßt Spuren – kriminalistische Aspekte

Die Trassologie ist ein wichtiges Hilfsmittel der Verbrechensaufklärung. Man unterscheidet zwischen Schuhspuren: Spur vom unbekleideten oder mit Strumpf bekleideten Fuß.

Eine Spur kann viele Hinweise liefern. Sie kann z. B. Auskunft über die Fußgröße geben, ob der Täter hinkt oder andere Besonderheiten in seinem Gangbild aufweist, über anatomische Merkmale der Füße, ob schwere Lasten getragen wurden.

Schuhspuren werden charakterisiert durch Fasson, Größe und Sohlenart. Zur Sohlenart zählt auch das Profil. Weiterhin sind neben den allgemeinen Merkmalen des Schuhs besonders die individuellen Merkmale (Beschädigungnen und Reparaturen) wichtig. 

Tafel: Laufen hinterläßt Spuren – kriminalisitische Aspekte

Grundmuster von Schuh­spitzen und Schuhsohlen

Die Bestimmung der Längen erfolgt in cm aber auch nach dem Pariser Stich (2/3 cm) oder der englichen Size (1/3 Zoll = 8,5 mm). Fuß­sohlen sind individuell unter­schiedlich geformt. Die Lauffläche des Fußes wird unterteilt in Zehenpartie, Ballenpartie, Fuß­sohlenpartie und Fersenpartie. Beim unbekleideten Fuß sind die Papillarlinien zu erkennen. Bei der Meßtechnischen Auswertung erge­ben sich oft Hinweise über Fuß-Anomalien.

Das Gangbild zeigt ange­borene und erworbene Eigenschaften.

Die wesentliche Merkmale des Gangbildes sind:

  1. Richtungslinie

  2. Fußlinie

  3. Fußwinkel

  4. Schrittwinkel

  5. Schrittlänge

  6. Schrittbreite

Gangart und Gangbild

  • anatomische Hinweise z. B. auf O- und X-Beine, Spreizfuß

  • Vergrößerung der Schrittlänge – beschleunigte Gangart

  • Verkleiner der Schrittlänge – z. B. beim Tragen von Lasten oder bei schlüpfrigem oder glatten Boden

  • Verkleinerung des Fußwinkels – Hinweis

Es bestehen Relationen von Laufsohlenlänge und Körpergröße, die allerdings nur Wahrscheinlichkeitscharakter haben.

Zur Unterstützung werden heute Datenbanken genutzt.


© 2015  Dr. Uwe Renner